Mitverantwortung ist Ehrensache
55.000 THW-Helferinnen und -Helfer leisten ehrenamtlichen Dienst neben Ihrem Beruf. Davon sind 51.000 bei privaten Arbeitgebern beschäftigt, 4.000 im öffentlichen Dienst.
Tausende Unternehmen in Deutschland fördern so das THW - vom Konzern bis zum mittelständischen Handwerksbetrieb. Die Unternehmen wissen um die ehrenamtliche Verantwortung ihrer Mitarbeiter und haben Verständnis für die Anforderungen im Einsatz. Sie übernehmen Mitverantwortung für den Bevölkerungsschutz und profitieren davon auch als Unternehmen:
- Ehrenamtsfreundliche Unternehmen sind attraktive Arbeitgeber für motivierte Mitarbeiter
- Als Partner des THW leisten sie einen wichtigen Beitrag für die Gefahrenabwehr in ihrer Region
- Sie können ihr Engagement positiv für ihr Image und ihre Öffentlichkeitsarbeit einsetzen
Das THW ist
- die Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes
- die einzige Behörde mit ca. 99 Prozent ehrenamtlichen Angehörigen
- Technisch-humanitärer Botschafter für Deutschland
- in 665 Ortsverbänden örtlich stationiert und überregional einsetzbar
Die Aufgabe
Technische Hilfe im Bevölkerungsschutz, z.B.
- Bergung und Rettung nach Explosionen, Unfällen, Erdbeben, Anschlägen
- Stromerzeugung/-versorgung nach Sturmschäden oder großflächigen Stromausfällen
- Bekämpfung von Hochwasserlagen (Pumpen, Sandsackverbau, Evakuierungsmaßnamen)
- Bekämpfung von Ölunfällen
- Führung / Kommunikation und logistische Unterstützung bei Einsätzen
- Unterstützung der örtlichen Gefahrenabwehr, z.B. Feuerwehr, Polizei
Im Ausland: Technische Hilfe im Auftrag der Bundesregierung
Die Menschen
- 76.000 Helferinnen und Helfer - vom Junghelfer über die Aktiven bis zum Senior
- Jeder aktive Helfer hat seinen festen Platz in den Einheiten des THW
- Moderne, einsatzorientierte Ausbildung
- Aktive Jugendarbeit für ca. 14.000 Jugendliche
Verantwortung und Verständnis
Die THW-Helferinnen und -Helfer erbringen im Beruf ihre Leistung und erfüllen im THW einen gesetzlichen Auftrag - ein Spannungsfeld, das von beiden Seiten Verständnis erfordert und die Bereitschaft, einander entgegenzukommen.
Die Ausbildung zu Spezialisten in der Gefahrenabwehr findet in der Freizeit statt. Im Einzelfall, aber auch zur Ausbildung besonderer Funktionen ist es jedoch erforderlich, dass Helferinnen und Helfer auch während der Arbeitszeit zum Dienst im THW herangezogen werden.
Den THW-Helferinnen und -Helfern, aber auch den Arbeitgebern sollen dadurch keine Nachteile entstehen. Dem Arbeitgeber wird auf Antrag der entstandene Lohnausfall inklusive aller Sozialleistungen erstattet.
Auszug aus §3 THW-Helferrechtsgesetz:
(1) Arbeitnehmern dürfen aus ihrer Verpflichtung zum Dienst im Technischen Hilfswerk und aus diesem Dienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis und in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie der betrieblichen Altersversorgung erwachsen. Nehmen Arbeitnehmer während der Arbeitszeit an Einsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen teil, so sind sie für die Dauer oder Teilnahme unter Weitergewährung des Arbeitsentgeltes, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freizustellen. (...)
(2) Privaten Arbeitgebern ist das weitergewährte Arbeitsentgelt einschließlich ihrer Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit sowie zur betrieblichen Altersversorgung bei einem Ausfall von mehr als zwei Stunden am Tag oder von mehr als sieben Stunden innerhalb von zwei Wochen für die gesamte Ausfallzeit auf Antrag zu erstatten. (...)
Engagiert im THW - engagiert im Beruf
Die soziale Kompetenz der Mitarbeiter ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für jedes Unternehmen. Mit Teamgeist, Kreativität und verlässlichem Engagement bewähren sich THW-Helfer im Einsatz und an ihrem Arbeitsplatz.
In der THW-Ausbildung und im THW-Dienst erwerben sie sich Schlüsselqualifikationen, von denen auch ihre Arbeitgeber profitieren.
- Fachkompetenz
- Persönlichkeit
- Soziale Kompetenz
- Führungskompetenz