Grundausbildung THW Ortsverband Wiesloch-Walldorf

Ziel

Das THW-Helferrechtsgesetz vom 22. Januar 1990 weist dem THW die Aufgabe "Technische Hilfe" zu. Nach dem Komponentenmodell für das THW werden zur Erfüllung dieser Pflicht Technische Züge mit Zugtrupps, Bergungsgruppen und unterschiedlichen Fachgruppen eingesetzt.

Die gemeinsame Basis der THW Ausbildung ist hierfür die Basisausbildung I.

Ihr Ziel ist ein allgemeines Wissen

  • über den europäischen Katastrophenschutz,
  • über die eigene Organisation,
  • und das Einsatzgeschehen sowie
  • die einheitliche Befähigung im Umgang mit den im THW üblichen, allen Helfern zugänglichen Werkzeugen und Geräten.

Dazu wird der grundlegende Umgang mit der allgemein gebräuchlichen Ausstattung der Helfer im THW auf Basis der STAN- Ausstattung gelehrt. Die Teilnahme an der Basisausbildung I ist für jeden neu in das THW eingetretenen Helfer verpflichtend.

 

Durchführung

Die Helfer werden unmittelbar nach dem Eintritt in das THW, üblicherweise schon mit Beginn der Probezeit, in einer gesonderten Gruppe, der Grundausbildungsgruppe, ausgebildet.

Die Basisausbildung I dauert in der Regel 6 Monate. Während dieser Zeit absolvieren die Helferanwärter einen externen Erste Hilfe Kursus.

Der Ausbildungsbeauftragte ist für die planerische und organisatorische Leitung der Basisausbildung I verantwortlich. Er wird hierbei durch den Ausbilder und Prüfer Basisausbildung unterstützt. Die Ausbildung kann vom Ausbildungsbeauftragten, dem Ausbilder und Prüfer Basisausbildung, oder durch geeignete Führer oder Unterführer durchgeführt werden.

 

Zum Abschluß der Ausbildung erfolgt eine Prüfung, bestehend aus

  • einem schriftlichen,
  • einem praktischen Teil
  • sowie einer Teamprüfung.

Nach der Basisausbildung I wird der Helfer im Technischen Zug aufgenommen. Dort findet die weitere Ausbildung der jeweiligen Bergungsgruppen oder Fachgruppen statt.

 

Die Basisausbildung II umfaßt die

  • Fachausbildung auf Standortebene sowie die
  • Bereichsausbildung auf Geschäftsstellenebene.

 

Die Basisausbildung III beinhaltet:

  • Spezialthemen,
  • Fortbildungen und
  • Schwerpunktausbildung, bezogen auf die örtliche Gefahrenabwehr.

 

Themen der Basisausbildung I 

Der Inhalt und Umfang der Basisausbildung I im THW ist im Themenplan "Örtlich-regionale Ausbildung - Basisausbildung I" geregelt und in folgende Lernabschnitte gegliedert:

  1. Das THW im Gefüge des Zivil- und Katastrophenschutzes und der Gefahrenabwehr von Bund und Ländern, THW und Arbeitgeber
  2. Grundlagen der Arbeitssicherheit
  3. Arbeiten mit Leinen, Spanngurten, Drahtseilen, Ketten und Rundschlingen
  4. Umgang mit Leitern
  5. Ausleuchten von Einsatzstellen
  6. Holz- Gesteins- und Metallbearbeitung
  7. Bewegen von Lasten
  8. Arbeiten im/am Wasser
  9. Verhalten im Einsatz
  10. Grundlagen Rettung und Bergung
  11. Einsatzgrundlagen

Die Basisausbildung I umfaßt ca. 75 Stunden.